Arbeitszimmer – Steuerliche Absetzbarkeit trotz privater Nutzung?

Arbeitszimmer – Steuerliche Absetzbarkeit trotz privater Nutzung?

Die steuerliche Absetzbarkeit eines auch privat genutzten Arbeitszimmers war Gegenstand einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln.
Mit Urteil vom 19.05.2011, Az. 10 K 4126/09 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Kosten für ein Arbeitszimmer im häuslichen Bereich je nach Anteil der geschäftlichen Nutzung steuerlich geltend gemacht werden können.

Eine ausschließlich geschäftliche Nutzung des Arbeitszimmers, ohne Verbindung zum häuslichen Bereich, ist damit nach Auffassung des Finanzgerichts Köln nicht mehr erforderlich.

Vielmehr können die Anteile der privaten Nutzung und der geschäftlichen Nutzung getrennt behandelt werden, sodass der Anteil der Nutzung zu geschäftlichen Zwecken steuerlich geltend gemacht werden kann.

Dies gilt auch in den Fällen, in denen das häusliche Arbeitszimmer jeweils zu gleichen Teilen beruflich und privat genutzt wird.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, da die Rechtsprechung diesbezüglich uneinheitlich ist.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.05.2011, Az. 10 K 4126/09

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