Die Sommerferien und damit die Haupturlaubszeit des Jahres rücken näher. Zeit sich mit der Frage zu beschäftigen, wie viele Urlaub einem Arbeitnehmer überhaupt zustehen.
Gesetzlicher Mindesturlaub
Gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub in einem Umfang von 24 Werktagen.
Dabei ist zu beachten, dass als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Das Bundesurlaubsgesetz geht damit noch von einer 6-Tage-Woche aus. Die überwiegende Anzahl der Arbeitnehmer wird aber mittlerweile nur noch im Rahmen einer 5-Tage-Woche arbeiten, sodass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch auf die 5-Tage-Woche umzurechnen ist.
Danach beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch auf Grundlage einer 5-Tage-Woche 20 Tage.
Dies entspricht 4 Arbeitswochen.
Weitere Urlaubsansprüche?
In Arbeitsverträgen wird häufig vereinbart, dass der Arbeitnehmer einen über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden Anspruch auf Urlaub hat.
In den Fällen der arbeitsvertraglichen Gewährung von weiteren Urlaubsansprüchen gibt es für Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt, aber auch Fallstricke die vermieden werden können. Eine entsprechend fundierte Beratung zum Thema vertraglicher Urlaub ist daher ratsam.
In Tarifverträgen finden sich ebenfalls häufig Regelungen zum Urlaubsanspruch.
Schwerbehinderte Menschen haben gemäß § 125 SGB IX zudem Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr.
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