Suchen Sie in 68753 Waghäusel einen Rechtsanwalt mit fachlichem Schwerpunkt im Arbeitsrecht, der Sie bei der Durchsetzung Ihres Kündigungsschutzes aber auch in weiteren arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Inhalt von Arbeitszeugnissen, Haftung des Arbeitnehmers, Urlaubsansprüche, Sozialplan, Mobbing, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.) berät, unterstützt und Ihnen zur Seite steht?
Gerade in Kündigungsschutzangelegenheiten, die eine zeitnahe Bearbeitung erfordern, um die kurzen gesetzlichen Frist zu wahren, bieten wir Ihnen rasche Hilfestellung durch die Möglichkeit einer zeitnahen Terminvereinbarung.
Die Rechtsanwälte der Schwetzinger Kanzlei Zipper & Partner beraten Sie kompetent und individuell zu allen arbeitsrechtlichen Themen. Wir sind Ihr fachkundiger Ansprechpartner sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, denen wir auch bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und deren Anpassung an die neuste Rechtsprechung beratend und gestaltend zur Seite steht.
Wir beraten Sie gerne persönlich ausführlich und individuell bei Ihren arbeitsrechtlichen Problemstellungen.
Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im Rahmen arbeitsgerichtlicher Verfahren.
Die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen wird ausgeübt durch die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht.
Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen; bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt sowie bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Für Ihre arbeitsrechtlichen Belange ist in erster Instanz das Arbeitsgericht Karlsruhe zuständig. Für die Berufung in ist in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – zuständig.
Wir vertreten Sie bei den anderen Arbeitsgerichten. Insbesondere zu unserem örtlichen Einzugsgebiet zählen die Arbeitsgerichte Mannheim mit den Kammern Heidelberg, Karlsruhe, Ludwigshafen am Rhein mit Kammern Landau, Pforzheim, Heilbronn. Sollten wir einmal aufgrund der räumlichen Entfernung einen Termin nicht persönlich wahrnehmen können, besteht die Möglichkeit auf ein Netz von Korrespondenzanwälten zurückzugreifen.